Was bedeutet: Hygieneampel?

Die Hygieneampel ist seit dem 22.03.2017 in Kraft.

Das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG), das am Dienstag, den 21.03.2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW. 12/2017, Gliederungsnummer 2125; S. 334) veröffentlicht wurde, ist am 22.03.2017 in Kraft getreten. Damit ist die Hygieneampel gültiges Gesetz!! Nun gilt es keine Zeit mehr zu verlieren, sondern seinen Gewerbebetrieb sofort auf die nächste Kontrolle vorzubereiten. Weiterhin sollten Sie, sofern Sie bisher keine Probleme mit der Lebensmittelüberwachung hatten, bei der zuständigen Behörde sofort „ihre“ Hygieneampel anfordern. Dann wissen Sie, wo Sie stehen, ob ihr Betrieb eine grüne, gelbe oder rote Hygieneampel hat.